- Reihengräber werden der Reihe nach nur als Einzelgräber vergeben und die Nutzungsrechte laufen nach 30 Jahren in der Reihenfolge der Belegung wieder aus.
- Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) werden für die Dauer von 40 Jahren vergeben als Einzel- oder als Mehrfachgrab. Die Nutzungsrechte können verlängert werden. In einem Wahlgrab können eine Körperbestattung oder mehrere Urnenbestattungen erfolgen, wobei Urnen auch über einer Körperbestattung beigesetzt werden können.
- Urnengräber - kleiner als das Körpergrab - werden sowohl als Einzelgrab für 30 Jahre als auch als Wahlgrab für 40 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit zur Beisetzung von zwei Urnen vergeben.
- In Rasengräbern werden Körper oder Urnen der Reihe nach für die Dauer von 30 Jahren beigesetzt. Die Besonderheit gegenüber Reihengräbern besteht darin, dass die Gräber ohne Einfassung in eine Rasenfläche eingebettet werden mit einer Grabplatte, die in den Rasen eingelegt wird. Bei der Beisetzung werden alle Kosten - Grabgebühr, Kosten für die Pflege und weitere anfallende Arbeiten, sowie die Kosten für das Grabmal an die Friedhofsverwaltung gezahlt, die alle weiteren Aufgaben übernimmt. Die Angehörigen haben allerdings auch nicht das Recht, die Grabstelle zu bepflanzen oder anderweitig zu schmücken.
- Sonderwahlgräber im ältesten Friedhofsteil hinter der Kirche: Die Angehörigen können auch stehende Grabmale errichten und vor dem Grabmal ein Pflanzbeet einrichten. Eine Abgrenzung der Gräber voneinander durch Einfassungen oder Steinkanten gibt es nicht. Ist eine Grabpflege nicht mehr möglich oder erwünscht, so wird das Grab als Rasengrab von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Die Urnengräber in diesem Friedhofsteil werden entsprechend angelegt.
Die Friedhofsverwaltung berät bei der Auswahl der jeweils geeigneten Grabstätte.
Wo dies gewünscht wird, weil z.B. Angehörige die Pflege nicht mehr übernehmen können, kann für die Reihengräber und Wahlgräber ein Pflegevertrag mit der Friedhofsverwaltung abgeschlossen werden. Informationen dazu sind ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.