Zusätzlich zu den Gräbern der bestehenden Satzung und Gebührenordnung bietet die Kirchengemeinde weitere Bestattungsformen an zu den nachfolgend genannten Konditionen, die jeweils auf Basis von Einzelverträgen mit den Nutzungsberechtigten geschlossen werden. Die Ruhezeit für die Urnengräber wird auf 20 Jahre festgesetzt.
In allen weiteren Punkten gelten die Bestimmungen der gültigen Friedhofsatzung, der Grabmal und Gestaltungsordnung sowie der Gebührenordnung.
1. Wahlwiesengräber Ergänzend zu den Reihenwiesengräbern wird die Möglichkeit geboten, Gräber mit mehreren Grabstätten zu erwerben, die als Wiese regelmäßig gepflegt werden. Auf diesen Gräbern sind keine einheitlichen Grabplatten vorgeschrieben, sondern es können Grabmale gemäß der Satzungen aufgestellt werden, wobei die maximale Höhe auf 50 cm begrenzt ist. Außerdem müssen Grabmale eine umlaufende, bodenebene Mähkante von mindestens 10 cm Breite aufweisen. Ansonsten gelten die Vorschriften der Reihenrasengräber.
1.1 Wahlwiesengräber für Erdbestattungen Es werden Gräber mit 2 Grabstätten (Grabfeld C) vergeben mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die gesamte Nutzungsdauer. Verlängerung ist möglich.
1.2 Wahlwiesengräber Urnen Es werden Gräber mit 2 Grabstätten (Grabfeld J) vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die gesamte Nutzungsdauer. Verlängerung ist möglich.
2. Baumgräber Ergänzend zu den Reihen-Baumgräbern (Grabfeld H) wird die Möglichkeit geboten, Gräber für Urnen mit mehreren Grabstätten (Grabfelder F-P) zu erwerben, deren Bäume und Wiese regelmäßig gepflegt werden. Bei allen Baumgräbern werden Namensschilder mit Geburts- und Sterbedatum angebracht. Ansonsten gelten die Vorschriften der Reihenrasengräber.
2.1 Reihenbaumgräber Urnen Es werden Einzelreihengräber vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die Nutzungsdauer. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht möglich.
2.2 Wahlbaumgräber Urnen Es werden Gräber mit 2 Grabstätten an Wahlbäumen vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Nutzungsgebühren enthalten die Friedhofsunterhaltungs- und Pflegekosten für die Nutzungsdauer. Verlängerung ist möglich.
2.3 Familienbaum Urnengräber Es werden Gräber mit bis 12 Grabstätten an Wahlbäumen vergeben mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, der Familienbaum wird reserviert beim Erwerb von mindestens 6 Grabstätten.
Die Friedhofsverwaltung berät bei der Auswahl der jeweils geeigneten Grabstätte.